Als 1982 der
amerikanische Präsident Ronald Reagan angeschossen, einer seiner
Mitarbeiter schwer verletzt, der Attentäter freigesprochen und in eine
psychiatrische Anstalt eingewiesen wurde, war die öffentliche Empörung
groß und die Diskussion um die forensischpsychiatrische Begutachtung
anhaltend. Auch der jüngst zu Ende gegangene Prozess um einen
Wettermoderator verdeutlichte die vielen Facetten des medizinischen
Gutachters in der Rechtsprechung. Er soll dem Gericht unparteiisch und mit
speziellem Sachverstand bei der Wahrheitsfindung und der Klärung der
Schuldfrage helfen. Aber - wie sicher ist seine Unabhängigkeit? Besitzt er
ausreichend Sachverstand im konkreten Fall? Wer beurteilt dies? Das
Gericht bestellt den Gutachter und bereits die Wahl kann über den Ausgang
eines Verfahrens entscheiden. Aus dem Helfer des Gerichts droht ein
Erfüllungsgehilfe des Gerichts, des Staatsanwalts oder der Verteidigung zu
werden. |
In einer
gemeinsam von der Akademie für ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz und
der Medizinischen Gesellschaft Mainz e.V. veranstalteten Vortragsreihe
soll die Rolle des Sachverständigen im Strafprozess, insbesondere die
Rolle des forensisch-psychiatrischen Sachverständigen beleuchtet werden.
Wir freuen uns
zwei Experten gewonnen zu haben: Frau G. Friedrichsen, die seit Jahren als
Gerichtsreporterin Strafprozesse analysiert und Prof. Dr. med. K. Foerster,
Tübingen, der deutschlandweit als forensisch-psychiatrischer Gutachter
bekannt und tätig ist.
Einführen in
die Thematik und moderieren wird Prof. Dr. med. W.A. Nix.
Prof.
Dr. med. Th. Junginger
Prof. Dr. W. A. Nix, Direktor der Akademie für ärztliche Fortbildung
Rheinland-Pfalz
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